Informationen für Klienten
Ablauf
Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch.
Das Erstgespräch bietet Ihnen die Möglichkeit, über Ihr Anliegen und Ihre Lebenssituation zu berichten.
Es dient dem beidseitigen Kennenlernen, Sie bekommen Eindrücke von meiner Arbeitsweise und können entscheiden ob eine gemeinsame Zusammenarbeit für Sie vorstellbar ist.
Außerdem werden organisatorische Rahmenbedingungen besprochen und der weitere Verlauf geplant.
Als Psychotherapeutin und Psychologin unterliege ich der gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht.
Die Dauer des Erstgespräches ist mit einer Therapieeinheit gleichzusetzen, dauert 50 Minuten und ist kostenpflichtig.
Die Therapiesitzungen dauern jeweils 50 Minuten und finden in der Regel einmal pro Woche oder 14-tägig statt.
Kostenzuschuss
Die Krankenkassen erstatten einen Teil der Kosten bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10).
Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig davon, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind.
Um sicherzustellen, dass die Beschwerden nicht auf organische Krankheiten zurückzuführen sind, muss spätestens vor Beginn der 2. psychotherapeutischen Sitzung eine ärztliche Untersuchung durchgeführt und die schriftliche Bestätigung darüber vorgelegt werden.
Absageregelung
Bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann der Termin abgesagt werden, ohne dass Kosten entstehen.
Bei späterer Absage wird das vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt.